POL-HM: Autofahrer flüchtet ohne Licht vor der Polizei – Polizeibeamte überwältigen den Flüchtenden nach kurzer Verfolgung
Coppenbrügge (ots).Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder befuhr am gestrigen Montagabend im Rahmen ihrer Streifentätigkeit die Ortschaft Marienau. Um 21.45 Uhr trafen sie in einer Seitenstraße auf einen Ford Focus mit Kennzeichen aus dem Landkreis Holzminden. Der Wagen mit Fahrer, der ihnen entgegenkam, sollten kontrolliert werden. Dazu wendete der Polizeiwagen auf dem Hellweg.
Der Fahrer bemerkte offenbar das Wendemanöver des Streifenfahrzeuges und beschleunigte erheblich. Mit weit überhöhter Geschwindigkeit fuhr der Ford auf dem Wirtschaftsweg in Richtung Coppenbrügge und missachtete dabei die Anhaltezeichen der Beamten. In Coppenbrügge schaltete der Fahrer am Ford die Beleuchtung aus und fuhr auf das Gelände einer Klinik. Über eine Rasenfläche, zwischen geparkten Pkw hindurch und über einen Fußweg raste der Ford auf die Brunnenstraße. Hier wurde der Wagen auf einen Acker gelenkt, auf dem der Ford schließlich stecken blieb. Der Fahrer verließ den Wagen und versuchte weiter zu Fuß zu flüchten.
Die Polizisten aus Bad Münder verfolgten den Flüchtigen und konnten diesen nach kurzer Laufstrecke einholen. Da dieser trotz Aufforderung nicht stehenblieb, wurde er auf dem Acker überwältigt und vorläufig festgenommen.
Der 33-jährige Mann aus Hehlen (Landkreis Holzminden) ist der Polizei hinlänglich als Straftäter bekannt, insbesondere wegen schweren Raubs, Fälschungsdelikte, Verkehrsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, und war öfters Bestandteil polizeilicher Berichterstattung. Insbesondere über eine aufsehenerregende Flucht durch die Weser im August 2015 wurde berichtet (Links siehe unten).
Auch im aktuellen Fall schien der Festgenommene unter dem Einfluss von Betäubungsmittel zu stehen. Ihm wurde daher zur genauen Analyse eine Blutprobe entnommen. Eine Überprüfung ergab, dass der 33-Jährige nicht mehr in Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Der von ihm benutzte Pkw Ford ist weder zugelassen noch versichert.
Dem Mann wird erneut das Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit im Verkehr infolge berauschender Mittel, Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgeworfen. Da bei einer Durchsuchung geringe Mengen an Drogen gefunden wurden, wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Die Ermittlungen zu weiteren Verstößen dauern an.
Links zu zurückliegenden Pressemitteilungen (Auswahl):
- https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57895/3108099 - https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57895/3108388
Quelle Polizei