Gegner der Schadstoffdeponie im Ith erreichen Neuauslegung des Antrags
Gelistete Materialien erfordern umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung
Lauenstein/Ith. Das Ergebnis des 1. Erörterungstermins zur Planfeststellung der Schadstoffdeponie Klasse 1 im Ith bei Bisperode liegt den Einwendern nun vor. Das Gewerbeaufsichtsamt hat befunden, dass die vorgelegten Antragsunterlagen veraltet und inhaltlich nicht ausreichend für eine Entscheidung zur Genehmigung seien. Der vertagte Anschlusstermin wurde ausgesetzt, bis die Hannoverschen Basaltwerke die kompletten Antragsunterlagen überarbeitet und in Teilen neu erstellt haben. Laut Gewerbeaufsichtsamt seien die nachgeforderten Unterlagen so umfangreich, dass die Neuauslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich sei.
„Es war schon sehr erschütternd, mitzuerleben, dass der Firmenvorstand den Unterschied zwischen mineralischem Bauschutt und schadstoffhaltigen Industrierückständen negierte und sich der Auseinandersetzung über deren Metabolisierung durch den Einfluss von Regenwasser nicht stellen wollte“, bewertet der BI-Sprecher Werner Anders die Situation. Und weiter: „Die Hannoverschen Basaltwerke präsentieren sich in der Öffentlichkeit als erfahrene Deponiebetreiber, ließen ihre Kompetenz jedoch in fachlichen und juristischen Belangen vermissen und sogar die von Ihnen beauftragten Gutachten enthalten mehr Gefälligkeiten als Fakten und müssen nun aufgrund des Verdachts der Befangenheit ebenfalls unabhängig erbracht werden.“
Dem Hinweis des GAA auf veraltete Antragsunterlagen entnimmt die Bürgerinitiative, dass insbesondere die unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung das Antragsverfahren vorerst zum Erliegen gebracht hat. Im Rahmen einer UVP müssen alle zu erwartenden Auswirkungen der beantragten Schadstoffe und des laufenden Betriebes umfangreich bewertet werden. Insbesondere muss der Beweis geführt werden, dass es an anderer Stelle keinen geeigneteren Standort für die Schadstoffdeponie gibt. „Und das dürfte schwer werden. Wenn man bedenkt, dass der gesamte Ith laut Landschaftsrahmenplan eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers aufweist, dann dürfte nahezu jeder andere Standort besser geeignet sein“, so Britta Kellermann von der BI und ergänzt: „Der Antragsteller hatte in seiner Bewertung der Umweltfolgen zudem fast durchweg den Vergleich zum früheren Steinbruchbetrieb gezogen. Da es sich verwaltungsrechtlich jedoch um ein komplett neues Antragsverfahren mit einer ganz anderen rechtlichen Grundlage, nämlich dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, handelt, war dieser Vergleich nicht zulässig.“
Die Neuauslegung des Planfeststellungsantrags bringt für die Bürger die Möglichkeit mit sich, neue Einwendungen zu formulieren. „Hier sind jetzt alle Betroffenen gefragt, die den Risiken der Schadstoffdeponie ausgesetzt sind, den Verlust von Lebensqualität und Immobilienwert in Einwendungen anzuzeigen“, betont Anders und ergänzt: „Aber auch die Kommunen sind gefordert, Schadensansprüche geltend zu machen, die sich aus der Daseinsvorsorge für Trinkwasser oder raumplanerischen Interessen, u.a. im Kontext von Tourismusentwicklung, zukünftig ergeben könnten.“
Mit Bezug auf den letzten Erörterungstermin zeigt sich Kellermann verärgert, dass den Einwendern das Protokoll noch nicht vorliegt. Dieses muss nach VVerfG den behandelten Verfahrensgegenstand und die gestellten Anträge, sowie den wesentlichen Inhalt der Aussagen der Zeugen und Sachverständigen enthalten. Sie kritisiert: „Hier mangelt es wieder an Transparenz. Wer nicht selbst beim Erörterungstermin dabei war, hat so kaum eine Chance, sich ein ungetrübtes Bild über die Gründe der Aussetzung des Verfahrens zu machen. Es müsste doch auch im Interesse des GAA liegen, hier neutral zu informieren!“
Die BI plant am 21.10.2019 um 19 Uhr einen weiteren Informationsabend zu Inhalt und Sachstand des Verfahrens in der Wilhelm-Eppers-Halle, Voremberger Str. 29 in Bisperode. Interessierte sind herzlich eingeladen.
Foto: Anders
Quelle Bürgerinitiative