Störenfriede sollen aus Verkehr gezogen werden

Gefahrenordnung der Samtgemeinde Leinebergland verschärft

Weenzen/Gronau (gök). Die Diskussion über die Probleme am Kanian in Gronau hatte in der Vergangenheit schon einige Male die Gemüter erhitzt. Dieses Mal war man sich bei der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung aber einig. Einstimmig wurde eine verschärfte Form der bisherigen Gefahrenordnung der Samtgemeinde Leinebergland verabschiedet.

Schon in der Bürgeranhörung hatte Annette Ahrens den Brief der Anwohnerin Jennifer Pakull vorgelesen, in dem sie von den Vorfällen am Kanian berichtete. „Ich wurde verbal angegriffen und sogar fast umgefahren im kleinen Kanian. Meine Tochter durfte alleine da nicht mehr durchlaufen, weil ich immer Angst hatte, dass ihr etwas passiert“, beschrieb Pakull ihre Erlebnisse mit dramatischen Worten in ihrem Brief. Pakull hält laut Ahrens die Bußgelder zwar für eine gute Idee, diese sind ihr aber noch zu niedrig. Ihrer Frage nach härteren Strafen wie Sozialstunden entgegnete Stephanie Klages von der Samtgemeindeverwaltung, dass die Samtgemeinde lediglich Bußgelder aussprechen kann. Sozialstunden kann in Deutschland nur ein Richter verhängen.

Auch Wolfgang Schulz von der Wählergemeinschaft und ehemaliger Polizeidienststellenleiter in Bodenwerder waren die Strafen nicht hoch genug, weswegen er sich mit einem weitergehenden Vorschlag an die Samtgemeinde wandte. „Mir geht es nicht darum, den Jugendlichen etwas Böses zu wollen, aber wir müssen die Störenfriede aus dem Verkehr ziehen. Viele Dinge sind einfach nicht hinnehmbar“, erklärte Schulz den Antrag. Die Verordnung orientiert sich an der von ihm und seinem Team entworfenen Verordnung in Bodenwerder, die später auch in anderen Regionen erfolgreich umgesetzt wurde. „Man muss nicht immer gleich etwas Neues erfinden, sondern kann auch an Bewährtem festhalten“, erklärte Schulz das Einreichen des Verordnungsentwurfs.

In der finalen Version der Verordnung hat Fachbereichsleiterin Stephanie Klages jetzt ausdrücklich darauf hingewiesen, dass öffentliche Verkehrsflächen und öffentliche Anlagen schonend zu behandeln sind. Bei Zuwiderhandlungen im Bereich von Sachbeschädigungen, Störungsansammlungen, Lärmbelästigungen, Verunreinigungen oder Belästigungen drohen den Verursachern Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern von 40 Euro. Auch etwa die Nutzung öffentlicher Anlagen und Verkehrsflächen entgegen ihrer Zweckbestimmung wird mit einem Bußgeld von 30 Euro geahndet. Mit den neuen Regeln soll laut Schulz eine unterste Schwelle eingeführt werden, damit die Samtgemeinde neben einer polizeilichen Anzeige bei entsprechenden Taten auch aktiv werden kann. Da alle Fraktionen dem Vorschlag einstimmig folgen konnten, ist auch mit einer Zustimmung des Samtgemeinderates und dem Inkrafttreten in den nächsten Wochen zu rechnen.

 

Foto: Die Sitzung in der Weenzer Mehrzweckhalle war sehr gut besucht