POL-HM: Autofahrer unter Drogeneinfluss – Fahrzeug war weder zugelassen noch versichert

Abholerin stand ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmittel
Salzhemmendorf/Bad Münder. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Münder stoppte am gestrigen Mittwochnachmittag gegen 14:00 Uhr einen Ford Fiesta, der im Salzhemmendorfer Ortsteil Wallensen auffällig wurde. Die Beamten hatten den richtigen Riecher. Der 34-jährige Fahrer aus dem Landkreis Hildesheim zeigte körperliche Merkmale, die den geschulten Beamten anzeigten, dass der Mann unter dem Einfluss von Drogen stehen könnte. Ein Vortest verlief positiv und ergab Hinweise auf THC-haltige Substanzen, Kokain sowie Amphetamine.

Zur gerichtsverwertbaren Stoffanalyse musste dem Fahrer eine Blutprobe entnommen werden. Dazu wurde er nach Bad Münder mitgenommen, wo ein Klinikarzt die Blutentnahme durchführen konnte.

Die Weiterfahrt wurde dem 34-Jährigen untersagt; nicht nur wegen der möglichen Drogenbeeinflussung, sondern auch wegen des benutzten Fahrzeuges. Eine Überprüfung ergab nämlich, dass der Ford Fiesta nicht zugelassen und versichert war. Zur Täuschung wurden an dem Fahrzeug Nummernschilder eines anderen Wagens angeschraubt. Die Kennzeichen wurden sichergestellt.

Neben der Fahrt unter Drogeneinfluss wurden gegen ihn Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet.

Der Mann informierte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen eine Bekannte, die ihn aus Bad Münder abholen sollte. Wenig später fuhr eine 44-jährige Frau, ebenfalls aus dem Landkreis Hildesheim, nach Bad Münder. Eine Überprüfung der Abholerin ergab, dass auch diese mutmaßlich unter Drogeneinfluss stand. Ein Test ergab ähnliche Hinweise, wie schon beim 34-jährigen Ford-Fahrer, auf eine Beeinflussung durch THC-haltige Substanzen, Kokain sowie Amphetamine. Auch bei ihr wurde zur genauen Laboranalyse eine Blutprobe entnommen.

Außerdem stellte sich heraus, dass sie als deutsche Staatsangehörige mit einer ausländischen Fahrerlaubnis unterwegs war, die möglicherweise in Deutschland keine Gültigkeit hat. Eine Bestätigung der zuständigen Führerscheinstelle steht noch aus.

Auch sie musste ihren Wagen stehen lassen.

Es wurden Verfahren wegen der Fahrt unter Drogeneinfluss und wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle Polizei

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