Die BGZ will in Würgassen offiziell ein atomares Zwischenlager errichten
„Während die BGZ in Bezug auf die Planungen in Würgassen immer von Logistiklager oder Bereitstellungslager gesprochen hat, wird nun offensichtlich von einem Zwischenlager gesprochen.“ Die Befürchtungen in der Region scheinen sich zu bestätigen.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Haase hervor. „Wir möchten jetzt genau wissen, was geplant ist. Wie lange werden die Atomfässer gelagert? Werden alle anderen Zwischenlager für eine Konzentration in Würgassen aufgelöst? Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Antworten“, so die heimischen Bundestagsabgeordneten Christian Haase MdB, Esther Dilcher MdB, Johannes Schraps MdB, Mareike Wulf MdB, Helge Limburg MdB und Armin Schwarz MdB als Mitglieder der Standortkommission, in einer ersten Reaktion.
Gemeinsame Pressemitteilung Bundestagsabgeordnete
Tippelt kündigt massiven Widerstand gegen Zwischenlager in Würgassen an
Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung will am Standort Würgassen ein atomares Zwischenlager errichten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Christian Haase und einer Pressemitteilung aller beteiligten Bundestagsabgeordneten hervor. Während die BGZ bislang immer von einem Bereitstellungslager oder einem Logistiklager sprach, ist nun die Rede von einem Zwischenlager.
Die örtliche Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt (SPD) kündigte unmittelbar nach dieser Entwicklung massiven Widerstand gegen ein mögliches Zwischenlager an: „Die BGZ muss jetzt endlich offenlegen was hier bei uns im Drei–Länder–Eck geplant wird, jahrelang sind uns offenbar nur Halbwahrheiten erzählt worden. Ich erwarte, dass schnellstes alle Planungen offengelegt werden.“
Umweltminister Olaf Lies (SPD) hatte erst Anfang August, gemeinsam mit seinem zuständigen Amtskollegen aus Nordrhein–Westfalen, ein neues Gutachten vorlegt. Dieses kommt zum Ergebnis, dass die Entscheidung der Bundesregierung für den Bau und den Betrieb eines Bereitstellungslagers und das Beharren auf dem Vorhaben auf Grundlage der vorgelegten Studie nicht begründbar und damit nicht nachvollziehbar ist.
Quelle Tippelt