Ohne Grundsteuer geht es nicht
Verunsicherung ist überall spürbar / Beträge sind noch unklar
Salzhemmendorf (gök). Anlässlich der am 31. Januar 2023 auslaufenden Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung nimmt die Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema auch in der Region zu. Viele Bürger haben bereits Feststellungsbescheide ihrer Finanzämter erhalten und sind in Sorge, künftig höhere Abgaben leisten zu müssen. Salzhemmendorfs Kämmerer sorgt dazu aber für Aufklärung: „In der öffentlichen Debatte wird derzeit viel durcheinandergebracht. Die Grundsteuerreform ist keine versteckte Steuererhöhung. Die Reform darf nicht dazu führen, dass die Grundsteuer als solche infrage gestellt wird. Mit ihr werden bedeutsame Aufgaben und Einrichtungen vor Ort erst möglich“.
Für Hölscher ist es aber nachvollziehbar, dass die Grundsteuerreform einige Menschen verunsichert. Die Grundsteuer ist für den Flecken Salzhemmendorf und andere Kommunen aber eine der wenigen direkten Einnahmequellen. Grundstücks- und Hauseigentümer tragen damit zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort bei. Hierzu zählen die Straßen, die Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten und Freizeiteinrichtungen. Mit etwa 1,5 Milliarden Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer B zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der niedersächsischen Kommunen. „Ohne sie geht es nicht“, betont Hölscher.
Die Kommunen sind bundesweit gezwungen, eine Reform der Grundsteuer durchzuführen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteterer Einheitswerte verfassungswidrig ist. Bund und Länder mussten daher eine neue Form der Berechnung entwickeln, die auch in Niedersachsen eine neue Bewertung der Grundstücke und Häuser erforderlich macht. Die maßgebenden Faktoren in Niedersachsen sind die Grundstücksgröße, die Nutzung und die Lage.
Von vornherein war es Ziel des Gesetzgebers, eine im Großen und Ganzen aufkommensneutrale Grundsteuerreform zu schaffen. „Die Grundsteuerreform ist also keine versteckte Steuererhörung“, stellt Hölscher klar. Einzelne Steuerzahler könnten aber mehr als bisher bezahlen, andere dafür weniger. Zudem kann es auch zu Erhöhungen kommen, die für eine Stadt oder Gemeinde unabhängig von der Reform immer wieder notwendig sind, um die eigenen Aufgaben erfüllen zu können. In Salzhemmendorf aber ist bisher keine Erhöhung geplant, wobei die letzte Erhöhung schon rund vier Jahre zurückliegt.
Die Finanzämter haben teilweise einen anderen Grundsteuermessbetrag gemeldet, die aber erst 2025 bei der neuen Berechnung Anwendung finden. Bis dahin müssen die Kommunen noch ihre Hebesätze vor Ort neu festlegen. Erst aus der Kombination aus Grundsteuermessbetrag und neuem Hebesatz ist die eigentliche Steuerlast zu berechnen. „Wieviel Euro ein Eigentümer also tatsächlich zahlen muss, kann er erst wissen, wenn er seinen Grundsteuerbescheid erhält. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2024 geschehen“, erklärt Hölscher. Allein der Grundsteuermessbetrag sagt derzeit noch nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus, da er nicht auf die derzeitigen Hebesätze angewendet werden kann.
Laut dem niedersächsischen Finanzministerium wurden die erforderlichen Meldungen der Einwohner für die Berechnung der Grundsteuer mit Stand Ende Januar erst zu rund 70 Prozent erfüllt. Soweit bekannt, wird die Finanzverwaltung nach dem Fristablauf zum 31. Januar 2023 zunächst Erinnerungsschreiben versenden. Später können Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen. Weiterhin können ausstehende Fälle gegebenenfalls geschätzt werden, was dann in der Regel zu Ungunsten der Betroffenen passiert.
Thomas Hölscher betont, dass man die Sorgen der Menschen zur Grundsteuerreform ernstnimmt. „Was wir aber nicht verstehen können, ist die teilweise mediale Stimmung gegen die Grundsteuer an sich. Niemand auf kommunaler Ebene erhebt leichtfertig Steuern, sondern will ausschließlich Gutes vor Ort bewirken. Zumal die genauen Beträge ja einfach noch nicht feststehen“, so Hölscher.
Foto: Kommunale Aufgaben wie Spielplätze sind ohne Grundsteuer nicht möglich umzusetzen