Landkreis ordnet Geschwindigkeitsbeschränkung aufgrund von Unfallhäufung an
Im Bereich der Anschlussstellen der B 442 und der L 423 haben sich seit Freigabe der Ortsumgehung Coppenbrügge (B 1) im Jahr 2021 insgesamt vier Verkehrsunfälle mit Linksabbiegenden ereignet.
Aufgrund eines erneuten Unfalls am 17. September 2023 hat sich die Verkehrskommission unter Teilnahme von Vertretenden der Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Hameln, der zuständigen Straßenmeisterei Hameln und der Verkehrsbehörde des Landkreises Hameln-Pyrmont erneut mit der Verkehrssituation auf der Ortsumgehung Coppenbrügge auseinandergesetzt.
Allen bisherigen Unfällen war gemein, dass die von der B 1 linksabbiegenden Fahrzeuge mit dem geradeausfahrenden Gegenverkehr kollidierten.
„Der Hergang des Unfalls am vergangenen Sonntag stellte sich jedoch anders dar. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß zwischen einem in die B 1 einbiegenden Fahrzeug und dem in Richtung Hameln fahrenden Verkehr“, erklärt Andreas Stemme, Leiter des Straßenverkehrsamtes.
Diese Tatsache wie auch die vermutete mangelnde Fähigkeit der Unfallverursachenden, die gefahrene Geschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge einzuschätzen, führte zu einer Neubewertung der verkehrlichen Situation.
Die Teilnehmenden der Verkehrskommission waren sich deshalb einig, diese Umstände in eine neue Gefahrenprognose einfließen zu lassen. Nach den Ermittlungen der Polizei ist davon auszugehen, dass die Fahrzeugführenden mit angemessener Geschwindigkeit fuhren. Unfallverursachend war wahrscheinlich in allen Fällen ein individuelles Fehlverhalten bzw. menschliches Versagen.
„Um künftig zumindest mögliche Unfallfolgen zu minimieren, hat die Kommission trotz der guten Sichtverhältnisse entschieden, in dem Bereich zwischen den Anschlussstellen der B 442 und der L 423 in Fahrtrichtung Hameln, da nur in dieser Richtung die Unfälle passiert sind, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h einzurichten“, betont Stemme.
Die Verkehrsbehörde hat die entsprechende Anordnung für die Beschilderung erlassen und auch die Verkehrszeichen wurden bereits von der Straßenmeisterei aufgestellt. Die Einhaltung dieser Geschwindigkeit wird der Landkreis Hameln-Pyrmont zeitnah überprüfen.
Quelle: Landkreis Hameln-Pyrmont