Betriebsleiterwohnungen im Industriegebiet ermöglichen

Duingen (gök). Im Duinger Industriegebiet im Südfeld möchte ein Eigentümer eines Gewerbegrundstücks ein Wohngebäude direkt am Betriebsgelände errichten, was privat genutzt werden soll. Grundsätzlich sind solche „Betriebsleiterwohnungen“ nach der Baunutzungsverordnung ausnahmsweise zulässig. Nach Rücksprache der Verwaltung mit den zuständigen Sachbearbeitern im Landkreis Hildesheim fehlt für den beabsichtigten Bau des 220 Quadratmeter großen Privathauses aber die konkrete Regelung der Betriebsleiterwohnung im Bauleitplan und somit die rechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung. Dies war jetzt für den Rat des Flecken Duingen der Anstoß, sich in der Ratssitzung in Weenzen mit der Thematik der Zulässigkeit von Betriebsleiterwohnungen in Gewerbe- und Industriegebieten intensiver auseinanderzusetzen. 

Die Verwaltung empfahl dem Rat jetzt, für die bestehenden Bauleitpläne eine entsprechende Änderung vorzunehmen, wo die grundsätzliche Zulässigkeit und Maße der Betriebsleiterwohnungen geregelt werden. Perspektivisch sollen zudem die Festsetzungen im Rahmen von Bauleitplanungen für Gewerbe- und Industriegebiete aufgenommen werden um Konflikte vorzubeugen. Unter Umständen droht aus diesen Konflikten sonst sogar eine Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen, was entsprechende Verzögerungen von Baumaßnahmen zur Folge hätte. Der Rat entschied jetzt einstimmig, dass der Planer die entsprechenden Änderungen in den Bauleitplanungen einarbeiten soll. „Das sind Probleme, die in der ganzen Samtgemeinde auftauchen können. Zukünftig müssen wir das frühzeitig regeln, da auch spätere Probleme wie etwa beim Weiterverkauf auftauchen können“, so Duingens Gemeindedirektor Volker Senftleben. 

Foto: Der Beschluss im Rat verlief einstimmig