Gartenlandschaftsbauer gehen auf Barrikaden und befürchten „Maut-Gau“

Maut-Gebühren bedrohen Betriebe / Gleichbehandlung zum Handwerk gefordert

Eime/Berlin (gök). Direkt betroffen ist Falko Werner mit seinem Gartenlandschaftsbaubetrieb in Eime nicht. Doch für viele Kollegen in seiner Regionalgruppe Hannover vom Landesverband des Gartenlandschaftsbaus sieht er schwierige Zeiten aufziehen. Als langjähriger erster Vorsitzender und derzeitiger zweiter Vorsitzender sieht er sich in der Verantwortung, öffentlich auf das Problem der Maut-Gebühren in dem Bereich hinzuweisen, was sein Bundesverband schon als „Maut-Gau“ bezeichnet.

Am 1. Juli 2024 kommt auch die LKW-Maut für leichte Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtlast. „Gerade kleinere Landschaftsbauer nutzen gerne solche Fahrzeuge, um Material auf ihre Baustellen zu bekommen. Eine Maut würde daher etwa bei einer bekannten Kollegin 20 000 Euro Mehrkosten im Jahr ausmachen“, bemängelt Werner das gesetzliche Vorhaben des Bundesverkehrsministeriums.

Das neue Belastungen auf Firmen zukommen, ist ja oft nichts neues. Allerdings handelt es sich dieses Mal laut dem Verband der Gartenlandschaftsbauer um eine Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung, was auch eine Klagewelle zur Folge haben wird. Denn anders als Gartenlandschaftsbauer werden Handwerker von der Maut ausgenommen und nicht belastet. „Wenn also etwa ein Dachdecker und ein Gartenlandschaftsbauer den Auftrag für eine Dachbegrünung oder Straßenbauer und Gartenlandschaftsbauer den Auftrag für eine Pflasterung bekommen, muss der Gartenlandschaftsbauer die höheren Betriebsausgaben dann in sein Angebot mit einfließen lassen“, erklärt Werner an praktischen Beispielen. So entsteht ein Wettbewerbsnachteil, der manchmal entscheidend sein kann und die Lage für viele Betriebe deutlich verschlechtert. 

Historisch bedingt gehören die Gartenlandschaftsbauer zur Landwirtschaftskammer und nicht zur Handwirtschaftskammer, weshalb sie von der Ausnahmeregelung nicht betroffen sind. Allein im Regionalverband bei Falko Werner sind 115 Betriebe organisiert und große Teile von der Neuregelung betroffen. „Der Bundesverkehrsminister meinte, dass die Gartenlandschaftsbauer ja auch einfach in die Handwerkskammer wechseln können. Da hängt aber sehr viel dran etwa mit unserem ganzen Ausbildungswesen, so einfach geht das nun mal nicht“, ärgert sich Werner über das Unverständnis. In der Vergangenheit hatten sich schon lokale Bundespolitiker wie Bernd Westphal (SPD) aus Hildesheim um ein Einlenken im Bundesverkehrsministerium bemüht, doch bisher erfolglos. „Ich bin Bernd Westphal da sehr dankbar, der hat sich wirklich sehr bemüht. Doch gerade die FDP zeigt sich hier gegenüber dem Mittelstand nicht sehr kompromissbereit“, so Werner weiter. 

Auch ein vom Bundesverband beauftragtes Rechtsgutachten stärkt den Gartenlandschaftsbauern eindeutig den Rücken. Denn das Gutachten stellt einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsprinzip des Grundgesetzes fest und belegt darüber hinaus, dass das Bundesverkehrsministerium die Regelungen des Gesetzes mit dem jetzigen Vorgehen nicht korrekt umsetzt. Der Gutachter ist dabei niemand Geringeres als ein renommierter Professor für Öffentliches Recht, der gleichzeitig Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des Bundesverkehrsministeriums ist.

Werner ärgert sich zudem, dass seine Zunft in der Vergangenheit sonst oft mit Handwerkern gleichgesetzt wurde, wenn es etwa um Steuern ging. „Wir müssen daher als Verband auf diese Problematik aufmerksam machen und geschlossen dagegen vorgehen. Bisher wurden unsere guten Argumente einfach zur Seite gefegt. Doch spätestens mit der Einführung zum 1. Juli wird es dann eine Klagewelle gegen das Bundesverkehrsministerium geben“, erklärt Werner weiter, der für die aus seiner Sicht „Dickfälligkeit“ des Ministeriums überhaupt kein Verständnis hat. 

Gartenlandschaftsbau:

Der Gesamtumsatz der grünen Branche stieg 2023 auf nominal rund 10,34 Milliarden Euro. Diesen Meilenstein setzten die 19 542 Fachbetriebe mit insgesamt 130 722 Beschäftigten in Form von vielfältigen Dienstleistungen um. Mit hoher Kompetenz planen, bauen, entwickeln und pflegen sie Grün- und Freianlagen aller Art im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.
Foto: Falko Werner ist mit seinen Fahrzeugen nicht betroffen, da diese nicht über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht haben