Salzhemmendorf beschließt einstimmig neue Wasser- und Abwassergebühren
Gebührenanpassungen treten ab 2026 in Kraft – Kostendeckung und steigende Entsorgungskosten als Hauptgründe
Salzhemmendorf (gök). Der Gemeinderat Salzhemmendorf hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig mehrere Satzungsänderungen beschlossen, die ab dem 1. Januar 2026 neue Gebühren für Wasser, dezentrale Abwasseranlagen sowie die Kanalbenutzung festlegen.
Nach einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung für den Zeitraum 2026 bis 2028 ergibt sich laut Verwaltung die Notwendigkeit, die Wassergebühren anzupassen. Der Preis pro Kubikmeter Frischwasser soll künftig 2,03 Euro nettobetragen und damit um 0,21 Euro gegenüber dem bisherigen Satz von 1,82 Euro steigen.
Damit das Kostendeckungsprinzip erfüllt bleibt, ist die Erhöhung nur im Zusammenspiel mit ebenfalls angepassten Grundgebühren umsetzbar. Die zugehörige Gebührenbedarfsberechnung wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Wasserabgabensatzung einstimmig beschlossen.
Auch bei den Gebühren für die Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben kommt es ab 2026 zu einer deutlichen Anpassung. Die Grundgebühren bleiben zwar unverändert, doch die verbrauchsabhängige Leistungsgebühr erhöht sich von derzeit 1,99 Euro auf 2,46 Euro pro Kubikmeter.
Grund für die Anhebung sind vor allem gestiegene Entsorgungskosten für Fäkalschlämme, ein Rückgang beim Frischwasserverbrauch, der als Abrechnungsmaßstab dient sowie aufgelaufene Kostenunterdeckungen aus Vorjahren. Die Entsorgung erfolgt weiterhin über die Wasser GmbH Salzhemmendorf, die die Firma WasserServiceKommunal GmbH (WSK) als Betriebsführer einsetzt. Auf Grundlage der aktualisierten Kostenermittlung wurde die Grundstücksabwassergebührensatzung einstimmig verabschiedet.
Im Gegensatz zu den steigenden Wasser- und Abwassergebühren können sich Nutzer der zentralen Kanalisation auf eine Entlastung freuen. Die turnusmäßige Neuberechnung der kostenrelevanten Faktoren ergab, dass die Kanalbenutzungsgebühr von derzeit höherem Niveau auf künftig 3,19 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden kann.
Das NKAG schreibt vor, dass kommunale Gebühren weder Gewinne noch Verluste erzielen dürfen. Daher müssen Gemeinden regelmäßig kalkulieren, ob die Einnahmen ausreichen, um die tatsächlichen Kosten der Versorgung und Entsorgung zu decken. Steigende Betriebskosten, geringere Abnahmemengen oder zusätzliche Anforderungen machen Anpassungen häufig unumgänglich.
Mit den neuen Gebühren reagiert der Flecken Salzhemmendorf auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft. Während Bürger bei Wasser- und Fäkalschlammgebühren höhere Belastungen erwarten müssen, sorgt die Senkung der Kanalbenutzungsgebühr zumindest in einem Bereich für finanzielle Entlastung. Die neuen Gebührensätze treten planmäßig zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Foto: Die Abwasser aus dem Salzhemmendorfer Gemeindegebiet werden in Quanthof gereinigt
