Windkraft und Solarparks im Fokus
Coppenbrügge zwischen Soll-Erfüllung und neuen Vorgaben
Coppenbrügge (gök). Die Energiewende im Flecken Coppenbrügge steht vor einer neuen Phase. Während die Gemeinde ihre Hausaufgaben bei der Flächenbereitstellung für Windkraft eigentlich gemacht hat, sorgen neue Landkreis-Analysen, Privilegien für Batteriespeicher und geplante Repowering-Maßnahmen für Windkraft für neuen Diskussionsstoff in der Politik. In der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Klimaschutz legte der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Tim Hoffmann einen Sachstandsbericht vor, der deutlich macht: Die Planungshoheit der Gemeinde steht unter Druck.
Eigentlich hat der Flecken Coppenbrügge seinen Anteil für Windenergie bereits geleistet. Doch auf Ebene des Landkreises Hameln-Pyrmont sieht die Lage anders aus. Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, mindestens 0,8 Prozent seiner Fläche für Windenergie auszuweisen. Da die Summe der Vorrangflächen aller Kommunen derzeit nicht ausreicht, um dieses Ziel zu erreichen, führt der Landkreis eine eigene Analyse durch. Für Coppenbrügge bedeutet das: Obwohl man das eigene Soll im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis bereits übertroffen hat, könnten durch die Kreisplanung weitere Vorranggebiete hinzukommen. Ergebnisse vom Landkreis werden für Mai, Juni diesen Jahres erwartet, woraufhin die Gemeinde dann noch Zeit für eine Stellungnahme hat.
Besonders das geplante „Repowering“ in den bestehenden Windparks sorgt für Fragen. Der Investor plant, alte Anlagen durch moderne, deutlich höhere und leistungsstärkere Windräder zu ersetzen. Nach Informationen von anwesenden Grundbesitzern plant zumindest ein Investor einen Baubeginn in 2028 und eine Fertigstellung ein bis zwei Jahre später. Diese neuen Anlagen könnten Gesamthöhen von mehr als 200 Metern Narbenhöhe erreichen und ihren Ertrag im Vergleich zu den jetzigen Anlagen fast vervierfachen. Ein Knackpunkt sind dabei dann die Abstände zur Wohnbebauung. Durch Gesetzänderungen gelten beim Repowering teils deutlich geringere Abstände, als die bisherigen oft genannten 1 000 Meter zur Wohnbebauung. Christoph Schaper (CDU) und weitere Ausschussmitglieder äußerten Bedenken hinsichtlich der Akzeptanz in der Bevölkerung. „Dann können wir die Kommunalpolitik doch an den Nagel hängen, wenn unsere Beschlüsse von früher nichts mehr wert sind“, war der Frust unter den Ausschussmitgliedern am Ende der Diskussion groß.
Interessant ist die räumliche Konkurrenz zu anderen Projekten. Ein geplanter Freiflächen-PV-Park eines Betreibers gerät derzeit ins Stocken, da es Überschneidungen mit den Repowering-Plänen der Windkraftanlagen gibt. Schattenwurf oder bauliche Konflikte müssen hier erst in finalen Gesprächen zwischen den Investoren geklärt werden, bevor die Gemeinde am Ende Planungssicherheit hat. Gute Nachrichten gab es für die Beschleunigung der Energiewende am Umspannwerk Coppenbrügge. Ein geplanter Batteriespeicher benötigt dort nach einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2026 voraussichtlich keine langwierige Bauleitplanung mehr. Das Vorhaben gilt nun als „privilegiert“, was das Verfahren verkürzt und kostengünstiger macht. Die Gemeinde verliert dadurch zwar an Mitbestimmungstiefe, doch der Landkreis wird weiterhin umweltrechtliche Auflagen wie Ersatzpflanzungen prüfen.
Foto: Rund um Coppenbrügge sind schon viele Windkraftanlagen gebaut worden

