Noch Beratungsbedarf zur Hundesteuer

Hundesteuersatzung wird nochmal in Fraktionen beraten

Duingen (gök). In der Vergangenheit wurde das Hundesteuergesetz auch in der damaligen Samtgemeinde Duingen immer wieder angepasst. Nach der Fusion mit Gronau im letzten Jahr sollte nun die Regelung zur Hundesteuer auch angepasst werden. Schon vor der Sitzung des Fleckenrates wurde im Verwaltungsausschuss aber entschieden, dass das Thema noch einmal von der Tagesordnung genommen und in den Fraktionen beraten wird. Mit Stand 1. April waren in Duingen 482 Hunde angemeldet. In der Vorlage war vorgesehen, dass Hundebesitzer gestaffelte Beträge für die Anzahl ihrer Hunde zahlen sollten.

Nicht unterschieden sollte dabei aber zwischen den jeweiligen Rassen der Hunde werden. Für gefährliche Hunde waren keine gesonderten Steuersätze vorgesehen, was von der Verwaltung auch nicht empfohlen wird. Die bloße Zugehörigkeit eines Hundes zu einer der als gefährlich deklarierten Hunde muss für sich gesehen laut Verwaltung noch nicht zu dessen akuter Gefährlichkeit führen. Das aggressive Verhalten eines Hundes ist stets von mehreren Faktoren abhängig wie etwa seiner Veranlagung, Aufzucht oder ganz entscheidend den Verhaltensweisen seines Halters. Allerdings ist nicht zu verhehlen, dass den Kampfhunderassen gezielt Eigenschaften angezüchtet wurden, die ihre Kampfkraft erhöhen.


Von der Steuer wohl weiterhin befreit sind dann nur noch Diensthunde wie von Polizei, Zivilschutz oder Zoll sowie Blindenführhunde oder Hunde zur Hilfe hilfloser Personen. Ermäßigungen für privat ausgebildete Hunde sollen dagegen nicht mehr gewährt werden, da nach Meinung der Verwaltung das öffentliche Interesse fehlt.

 

Foto Hund: Nach Vorlage der Gemeindeverwaltung ist geplant, dass etwa Golden Retriever wie hier „Watson“ den gleichen Hundesteuersatz wie andere gefährliche Hunderassen kosten