Duingen gibt Zuschuss an Samtgemeinde ab

Mittel aus Kommunalinvestitionsförderpaket (KIP)

Duingen (gök). Schon 2015 hatte die ehemalige Samtgemeinde Duingen eine Zuweisung über 130 809,31 Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderpaket – kurz KIP – vom Land erhalten. Mit den Geldern sollte die Anschlussfinanzierung des bestehenden Wärmeliefervertrages mit der Bioenergie Külftal finanziert werden. Für eine solche Maßnahme fehlte allerdings die Zustimmung des Innenministeriums, mit der dann aber vor der Fusion zur Samtgemeinde Leinebergland zum 1. November 2016 nicht mehr gerechnet werden konnte.

Damit die Prüfung später vollzogen werden konnte, beschloss der damalige Samtgemeinderat im September 2016, dass die Mittel zur weiteren Verwendung dem Flecken Duingen zur Verfügung gestellt werden, der schließlich in die neue Samtgemeinde Leinebergland integriert wurde. Die Anschlussfinanzierung wurde aber nach eingehender Beratung später verworfen, so dass sich die Verwaltung erneut eindringlich mit dem KIP befasst hat. Bisher wurde allerdings kein passendes Vorhaben im Flecken Duingen gefunden, wobei die Mittel bis zum 31. Dezember 2020 abgerufen werden müssen, damit sie nicht verfallen. Auch die ehemalige Samtgemeinde Gronau hatte Gelder aus dem KIP gewährt bekommen und diese für Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Despetal vorgesehen. Damit man der Gefahr des Verfalls entgeht, hat sich die Verwaltung erkundigt, ob die Duinger Mittel auch für das Feuerwehrgerätehaus abgerufen werden können. Da das Innenministerium hier keine Einwände hatte, erfolgte der Beschluss des Flecken Duingen, damit die Mittel für die Samtgemeinde freigegeben werden. Da die seinerzeit für die Samtgemeinde Duingen gewährte Zuweisung dann jedoch nicht mehr die vorgesehene Verwendung im Bereich der ehemaligen Samtgemeinde Duingen findet und der jetzige Flecken Duingen durch die Übertragung der Mittel nicht schlechter gestellt werden soll, schlug die Verwaltung vor, dass die Samtgemeinde Leinebergland eine Investitionszuweisung in Höhe der Zuweisung aus dem KIP gewährt.

Dadurch ist der Flecken Duingen jetzt nicht mehr an das Förderungsgesetz gebunden und kann die Mittel der Samtgemeinde für die Finanzierung bereits im Haushalt festgelegter Investitionsmaßnahmen nutzen, wodurch der Haushalt entlastet wird. Parteiübergreifend lobten die Ratsmitglieder bei der Sitzung des Rates vom Flecken Duingen in Lübbrechtsen diese Maßnahme und entsprechende Arbeit der Verwaltung.

 

Vereine in Duingen sollen weiter unterstützt werden

Duingen (gök). In den vergangenen Jahren wurden im Bereich des heutigen Flecken Duingen jährlich festgelegte Zuschüsse an Vereine mit Kinder-, Jugend- oder Seniorenarbeiten gezahlt. Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Flecken geriet diese Regelung auf den Prüfstand. Im Jugend- und Sozialausschuss des Flecken wurde nun vorgeschlagen, dass Zuschusszahlungen grundsätzlich nur noch an Vereine gezahlt werden, die Kinder- und Jugendarbeit leisten. Diese Zuschüsse werden aber nur noch auf individuellen Antrag für besondere Anschaffungen direkt über den Rat bis zum 31. Juli jeden Jahres für das Folgejahr zugesagt. Für dieses Jahr gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31. August. Als Haushaltsansatz sind hier 2500 Euro vorgesehen, was der Rat des Flecken Duingen jetzt in Lübbrechtsen einstimmig verabschiedete.