Ungerechtigkeit bei KiTa-Gebühren?
Mehrheitsfraktion verhindert Änderung der Gebührenordnung
Salzhemmendorf (gök). Seit August 2017 werden die Betreuungsentgelte für die Kindertagesstätten im Flecken Salzhemmendorf nach einer damals umstrittenen Sozialstaffel von den Erziehungsberechtigten erhoben. Die Höhe der Beiträge richtet sich seitdem nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Hier spielt auch die Anzahl der Kinder im Haushalt eine wichtige Rolle.
Derzeit gibt es eine zusätzliche Ermäßigungsregelung für Geschwister. Wenn mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten gleichzeitig eine KiTa im Gemeindegebiet besuchen, wird ab dem zweiten Kind das Betreuungsentgelt um 50 Prozent ermäßigt. Ab dem dritten Kind werden keine Entgelte für die Betreuung erhoben. Aufgrund der vom Land im August 2018 eingeführten Beitragsfreiheit werden für Kinder im Kindergarten von den Eltern keine Betreuungsentgelte mehr verlangt, sondern diese durch eine Finanzhilfe des Landes übernommen.
Aufgrund der Beitragsfreiheit durch das Land hatte die Verwaltung nun dem Bildungsausschuss die Vorlage erstellt, dass die Entgeltermäßigung zukünftig nur für Kinder im Krippenbereich (U3) Anwendung finden soll. Aus sozialen Gesichtspunkten und im Sinne einer familienfreundlichen Bildungs- und Betreuungspolitik bliebe diese Geschwisterermäßigung nach Meinung der Gemeindeverwaltung also grundsätzlich erhalten, würde jedoch nur die Kinder berücksichtigen, für die auf Grund ihres Alters unter drei Jahren tatsächlich ein Betreuungsentgelt gezahlt wird. Der Beschlussvorschlag lautete, dass wenn mehrere Kinder eines Erziehungsberechtigten im Alter von bis zu drei Jahren gleichzeitig eine KiTa im Gemeindegebiet besuchen, ab dem zweiten Kind das Betreuungsentgelt um 50 Prozent ermäßigt wird. Ab dem dritten U3-Kind würden für dieses dann keine Entgelte für die Betreuung erhoben. Diesem Vorschlag konnten die Mitglieder der Mehrheitsfraktion aber nicht folgen. Karl-Heinz Grießner (SPD) etwa befürchtet, dass manche Eltern dann 100 Prozent mehr bezahlen, wenn beispielsweise ein Kind in der normalen Kinderbetreuung und eines in der U3-Betreuung ist. „Wir haben jetzt schon mit die höchsten Betreuungsgebühren im Landkreis bei der geringsten Stundenanzahl“, so Grießner. Torsten Hofer (SPD) fehlte zudem das konkrete finanzielle Gerüst, wie viele Kinder das betrifft. „Wir wollen junge Familien nicht noch höher belasten und es soll so bleiben wie es ist“, begründete Höfer schließlich die Ablehnung des Antrages von der Mehrheitsgruppe, die sich mit 4:3 Stimmen durchsetzte.
Vorher bemängelte Bürgermeister Clemens Pommerening, dass die bestehende Regelung Ungerechtigkeiten aufwirft. „Ich warne hier vor Ungerechtigkeiten. Uns geht es nicht darum, weitere Gebühren zu generieren. Es sollte nur ein Fehler im System behoben werden“, erklärte Pommerening in der Sitzung. Aus seiner Sicht ist es einfach nicht vermittelbar, dass der eine Nachbar eventuell weniger zahlen muss als ein anderer. Wenn jemand derzeit zwei Kinder in der U3-Betreuung hat, zahlt er mehr als derjenige, der ein Kind im Kindergartenalter und zwei weitere Kinder in der U3-Betreuung hat. Wie viele Eltern das betrifft, kann die Gemeindeverwaltung derzeit noch nicht beziffern, da die Abrechnungen der Kindergärten noch nicht vorliegen. Christoph Strüver (Aktive Bürger) konnte der Beschlussvorlage zwar folgen, stellte dafür aber die Sozialstaffel eher in den Mittelpunkt einer Diskussion. Da sich die Mehrheitsgruppe einig war, bleibt die alte Gebührenordnung so aber nun vorerst bestehen.

Foto: Die Betreuungsentgelte sollen nach dem Willen der Mehrheit des Bildungsausschusses nicht geändert werden – hier die KiTa Kansteinzwerge in Salzhemmendorf