Hühner und Co erst nach Prüfung

Verwaltung soll über Haltung von Tieren entscheiden

Gronau (gök). Die Entscheidung hatte hohe Wellen verursacht. Eine Familie aus Brüggen wollte in einem Neubaugebiet drei Zwerghühner halten, was aber durch den Verwaltungsausschuss grundsätzlich nicht befürwortet wurde. Zahlreiche Bürger machten ihrem Ärger dann öffentlich Luft und forderten die Möglichkeit der Tierhaltung.

Bereits Anfang des Jahres hatte sich der Finanz- und Bauausschuss der Stadt Gronau mit dem Thema beschäftigt. Lars Wedekind hatte für die CDU-Fraktion einen Antrag zur Kleintierhaltung eingereicht, welcher von der SPD/WGL-Gruppe um einen Fragenkatalog ergänzt wurde. In der jetzigen Sitzung wurde nach der Ausarbeitung der Verwaltung das Thema nun erneut aufgegriffen.

Bereits seit Ende der sechziger Jahre wurde im Stadtgebiet Gronau damit begonnen, bei Grundstücksverkäufen in Neubaugebieten das Tierhaltungsverbot außerhalb der üblichen Wohnraumhaltung von Hunden, Katzen, Vögeln, Zwergkaninchen oder Tieren in Aquarien und Terrarien aufzunehmen. Laut Verwaltung begrüßten die Grundstückskäufer in der Vergangenheit sogar die bestehende Regelung, dass die Stadt Vorgaben zur Tierhaltung macht. „In 560 Kaufverträgen wurden seit 1969 die Regelungen so erfasst“, erklärte Patricia Möller von der Verwaltung in der Sitzung. Sie warnte schließlich davor, die bestehenden Verträge rückwirkend noch zu ändern, da das dann zu vielen Konflikten führen könnte. Sie erklärte zwar, dass es solche Regelungen in Nachbarkommunen nicht gibt, Gronau damit aber sehr gute Erfahrungen gemacht hat. Für den Fall der Aufhebung des Tierhaltungsverbotes rechnet die Verwaltung aber längst nicht mit der Akzeptanz aller betroffenen Grundstückseigentümer.

Nach langer Diskussion und vielen Erklärungen zur Beschlusslage entschied der Bau- und Finanzausschusses schließlich, dass das Tierhaltungsverbot wie bisher auch weiter gelten soll. Allerdings sollen auch weiterhin Einzelfälle wie bei den Hühnern in Brüggen gesondert geregelt werden können und die Beteiligten vor Ort zeigten sich mehr als zuversichtlich, dass auch die drei Zwerghühner in Brüggen dann bald auf das Grundstück einziehen können. Auf Antrag der WGL/SPD-Gruppe wurde aber auch noch der Passus beschlossen, dass künftig bei jedem neuen Baugebiet neu über das Verbot der Tierhaltung entschieden wird. Rainer Mundt (SPD) erklärte diese Entscheidung damit, dass bei jedem Baugebiet auch die Voraussetzungen andere sind.

Im Falle einer Einzelfallentscheidung sollen die Eigentümer schriftlich nachweisen, dass in der Nachbarschaft keine Bedenken gegen die Haltung der entsprechenden Tiere vorliegen und auch der Landkreis bezüglich der ordnungsgemäßen Haltung keine Bedenken hat. Wenn sich dann später für Nachbarn eine unzumutbare Störung durch Lärm oder Gerüche ergeben sollte, kann die Genehmigung auch wieder entzogen werden. Über die Einzelanträge soll künftig dann die Verwaltung entscheiden, so dass auch im Neubaugebiet in Zukunft eigene frische Eier auf dem Frühstückstisch landen können.

 

Foto: Hühner oder Gänse wie hier in Rheden könnten nach positiver Einzelfallentscheidung in Neubaugebieten gehalten werden