Hunde sollen angeleint bleiben
Politiker beraten in Salzhemmendorf über neue Gefahrenabwehrordnung
Salzhemmendorf/Thüste (gök). Alles hat seine Ordnung, auch in Salzhemmendorf. Doch nächstes Jahr läuft die Gefahrenabwehrordnung der Gemeinde aus, da sie 2001 mit einer Frist von 20 Jahren versehen wurde. Ordnungsamtsleiter Andreas Hillmer gab in der Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnung in der Thüster Sporthalle zwar zu, dass einige Kommunen so eine Verordnung zwar gar nicht haben, diese sich aber in den letzten Jahren in Salzhemmendorf bewährt hat. In dieser sind Regelungen enthalten, die in anderen Gesetzen nicht genug konkretisiert sind.
Hillmer betonte dabei, dass man nach wie vor als Kommune nicht alles ahnden will, aber im Bedarfsfall dann regulieren könnte. Schon der Haushaltsansatz von 200 Euro bei den Einnahmen durch Bußgelder für 2021 zeigt auf, dass die erwarteten Einnahmen sich in Grenzen halten. Die Mitglieder des Ausschusses kritisierten allerdings die Kurzfristigkeit der Vorlage. Die neue Verordnung soll nach dem Willen der Politiker erst in den Fraktionen besprochen werden. Demzufolge wurde der Tagesordnungspunkt auch nur zur Kenntnis genommen und nicht dem Gemeinderat zum Beschluss vorgeschlagen.
Enthalten sind in der neuen Gefahrenabwehrverordnung bisher einige Änderungen im Vergleich zur alten Fassung. So sollen etwa Hundehalter ihre Tiere in öffentlichen Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen verhindern, dass ihre Tiere unbeaufsichtigt herumlaufen und diese an der Leine führen. Nicht mitgeführt werden dürfen Tiere auf Kinderspielplätze, Bolzplätze, Kindergarten- und Schulgrundstücke sowie auf Friedhöfe. Bezug genommen wird auch auf das Niedersächsische Hundegesetz, nachdem der Halter einen Sachkundenachweis für die Haltung vorlegen, der Hund gechipt und versichert sein muss. Geregelt wird dann auch das Betreten von Eisflächen, offene Feuer im Freien oder das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Zuwiderhandlungen könnten dann auch mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.
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