Unerwünschter Wendehammer

Geplanter Grundstücksverkauf bringt Gemeinde unter Zugzwang

Salzhemmendorf (gök). Ursprünglich war die Planung noch eine andere in Salzhemmendorf. Laut Bauamtsleiter Wolfgang Kapa während der letzten Sitzung des Bauausschusses in Thüste stammt die erste Planung aus den Nachkriegsjahren, wo die Salzhemmendorfer Straße „An der Höhe“ noch bis zur „Chemnitzer Straße“ durchlaufen sollte. Ein Weiterbau der Straße kam dann aber nicht zustande, was eventuell auch mit dem Höhenversatz zwischen den beiden Straßen zu tun hatte. In den achtziger Jahren fasste der Rat dann den Entschluss zum Bau eines Wendehammers, wozu der Flecken bei Verkauf der entsprechenden Grundstücke auch ein Vorkaufsrecht für die benötigte Flächen eines Wendehammers hatte.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte ergab sich für den Flecken aber nicht die Möglichkeit vom Bau des Wendehammers, da die Grundstücke nicht zur Verfügung standen. Insgesamt 160 Meter ist die Sackgasse lang, wobei es auch keine offizielle Wendemöglichkeit gibt. Die Entsorgungsfahrzeuge der Kreisabfallwirtschaft etwa sind bisher in die Straße immer rückwärts eingefahren und konnten dort die Mülltonnen so leeren. „Das scheint zwar zu funktionieren, doch bei einer Nachfrage in der Kreisabfallwirtschaft wurde die Abholung in der Straße kritisch gesehen. Noch wurden nicht alle Straßen im Landkreis von der Kreisabfallwirtschaft genau untersucht. Eventuell fällt irgendwann die Entscheidung, dass die Mülltonnen dann bis zum Lauensteiner Weg durch die Anwohner vorgezogen werden müssen“, warnt Kapa vor vorschnellen Entscheidungen bei der Änderung des Bebauungsplans.

Durch die Anwohner wurde beantragt, den Bebauungsplan zu ändern und auf einen Wendehammer zu verzichten. In den letzten Jahren wurden die Randbereiche der betroffenen Grundstücke zum Teil schon bebaut, wie etwa mit einem Carport. „Mit einem Wendehammer wäre für die Grundstückseigentümer alles zu eng, ein Rückbau wäre unzumutbar“, so die Anwohnerin Marianne Otte während der Sitzung in der Thüster Sporthalle. Kapa stellte aber klar, dass die jetzige Bebauung so eigentlich nicht zulässig war. Bei einer Veräußerung der Grundstücke könnte die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen und den Rückbau auf den Grundstücken von den Anwohnern fordern.

Für ein Grundstück steht ein Anwohner nun in Verkaufsverhandlungen, weshalb das Problem des Vorkaufsrechts für die Gemeinde akut wird. Thomas Hampe (Aktive Bürger) meinte, dass die Straße durch einen Wendehammer auch aufgewertet werden könnte. Die Ausschussmitglieder einigten sich darauf, dass bei einem Ortstermin das Problem noch einmal mit den Anwohnern und Ausschussmitgliedern in einem Gespräch erörtert werden soll. Eine denkbare Möglichkeit wäre laut Kapa, dass bei einem Grundstücksverkauf die Gemeinde von dem Vorkaufsrecht Gebrauch nimmt, dass Grundstück dann aber zur Nutzung dem neuen Besitzer zur Nutzung überlässt. So wäre zumindest ein späterer Ausbau möglich, wenn auch der weitere Grundstücksbedarf vorhanden wäre.

Foto5395+5397: Die Straße „An der Höhe“ in Salzhemmendorf ist eine Sackgasse