Gefahr für Gastronomie und Diskotheken

Schließungen könnte für Entzug der Betriebserlaubnis sorgen

Leinebergland (gök). Viele Gastronomen in der ganzen Region haben mittlerweile für sich den Außer-Haus-Verkauf entdeckt, um ihren Betrieb wenigstens etwas am Laufen zu erhalten und Umsatz zu erzielen. Mit Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen oder Kurzarbeitergeld sowie dem Außer-Haus-Verkauf ist es so für viele Gastronome möglich, diese Phase des Lockdowns zu überstehen. Allerdings gibt es trotzdem Gastronomie-Betriebe, die auf einen Außer-Haus-Verkauf aus den verschiedensten Gründen verzichten. Die Ith-Sole-Therme in Salzhemmendorf etwa ist auch schon seit November geschlossen und die meisten Mitarbeiter in Kurzarbeit. Komplett geschlossen ist dort auch das Thermen-Restaurant, da ohne den Thermen-Betrieb auch keine Laufkundschaft in dem Restaurant vorbeiguckt und viele Stammgäste von weiter wegkommen. Die Schließung des Restaurants dauert dort jetzt zwar fast fünf Monate, aber andere Restaurants in Deutschland haben teilweise auch schon seit dem Frühjahr 2020 und dem ersten Lockdown geschlossen. Noch etwas schlimmer ist die Situation aber bei den Diskotheken und Clubs, die mittlerweile schon seit rund einem Jahr nicht mehr öffnen können.

Auf mögliche Problematiken in diesem Zusammenhang hat jetzt auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA mit einem Infoschreiben an seine Mitglieder aufmerksam gemacht. Denn wenn Gastronomiegewerbe länger als zwölf Monate geschlossen haben, bekommen sie aus baurechtlichen Gründen unter Umständen Probleme mit den zuständigen Baubehörden. In einer e-mail wies Renate Mitulla als Geschäftsführerin des DEHOGA Niedersachsen nun auf dieses Problem hin. Damit betroffene Unternehme nun keine Probleme mit der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde wegen einer möglicherweise unterstellten endgültigen Schließung ihrer Betriebe bekommen, wurde an die DEHOGA-Mitglieder ein Musterschreiben zur weiteren Versendungen an Baubehörden und Ordnungsämter verschickt.

„Früher gab es noch Konzessionen mit der jeweiligen Betriebserlaubnis, doch das ist mittlerweile in der Gewerbeordnung aufgegangen. In Deutschland greifen aber viele Gesetze, weswegen wir mit dem Landesministerium auch Kontakt aufgenommen hatten. Eine behördliche Schließung eines Betriebes ist in der jetzigen Situation zwar unwahrscheinlich, wir wollten aber auf Nummer sicher gehen“, erklärt Renate Mitulla im Gespräch das versandte Musterschreiben an die Mitglieder. Wenn im Baurecht ein Gewerbe nicht ausgeführt wird, kann sich die Behörde an den Betreiber wenden. Mitulla beschreibt die Kontaktaufnahme auch als sinnvoll, um auf mögliche Probleme wie Vandalismus in leerstehenden Gebäuden oder auf die Gefahr von Legionellen bei stehendem Wasser in Leitungen hinzuweisen. „Wenn dann nach drei Jahren das Gewerbe nicht betrieben wurde, kann die Genehmigung auch baurechtlich entzogen werden. Wir hoffen aber, dass irgendwann wieder der Betrieb überall aufgenommen werden kann. Besonders im Bereich der Diskotheken und Clubs ist die Verzweiflung mittlerweile sehr groß“, so Mitulla.