Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen in der Samtgemeinde Leinebergland
Gronau. Die warme Jahreszeit hat begonnen und die Außenaktivitäten nehmen wieder zu. Das trifft auch auf geliebte Vierbeiner, wie Hauskatzen zu. Hier weist die Samtgemeinde Leinebergland nochmals mit Nachdruck auf die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Leinebergland, Landkreis Hildesheim (VO-Gefahren-abwehr) hin.
Dort ist in § 3 Abs. 11 geregelt, dass Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen haben.Dieses gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
Verstöße können mit einem Bußgeld in Höhe von 150,00€ geahndet werden.
Quelle SG Leinebergland
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