Verhaltensregeln aufgezeigt
Neue Gefahrenabwehrordnung in Salzhemmendorf
Salzhemmendorf (gök). Wenn auch der Gemeinderat in Salzhemmendorf wie erwartet zustimmt, hat die Gemeinde eine aktualisierte Gefahrenabwehrverordnung, die wieder zwanzig Jahre gültig ist. Die alte Verordnung war ausgelaufen, da vor einer Verlängerung noch Beratungsbedarf in den vergangenen Sitzungen aufgetaucht war. Im Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung waren sich alle Mitglieder bei der Abstimmung nun einig, als es um die neue Verordnung ging. „Damit haben wir eigentlich unsere Verhaltensregeln in der Gemeinde festgeschrieben. Wir wollen auch keinen bestrafen, haben aber die Möglichkeit dazu“, erklärte Andreas Hillmer vom Ordnungsamt.
In der neuen Gefahrenabwehrverordnung sind dazu auch Ordnungswidrigkeiten festgeschrieben, mit denen Geldbußen bis zu 5 000 Euro möglich sind. Geregelt sind in der Verordnung zahlreiche Tatbestände. So können etwa Belästigungen auf öffentlichen Flächen, zu frühes rausstellen von Müll für die Müllabfuhr, Veränderungen von Verkehrszeichen, Verunreinigungen oder Verstopfungen von Regenwasserabläufen, offene Feuer im Freien, Betreten von Eisflächen, Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester oder unberechtigtes Nutzen von Spielplätzen geahndet werden.
In der Sitzung des Ortsrates Wallensen ein paar Tage zuvor wurde auch intensiv über das Hundekotproblem diskutiert. Die Pflichten von Hundehaltern sind in der Gefahrenabwehrverordnung auch detailliert aufgelistet. Im öffentlichen Raum dürfen Tiere nicht unbeaufsichtigt herumlaufen oder andere Personen oder Tiere anspringen oder anfallen. Festgehalten ist auch die Reinigungspflicht des Hundehalters der Flächen vom Hundekot seines Hundes sowie die Leinenpflicht im öffentlichen Raum oder das Betretungsverbot mit Hunden auf Kinderspielplätzen, Friedhöfen, Kindergärten oder Schulgrundstücken.
Foto: Hunde müssen im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden